Projekte

Landschaftspläne, landschaftsplanerische Beiträge

Landschaftsplanung für die Gemeinde Klettgau

LP zur Fortschreibung des FNP, Umweltbericht

Auftraggeber Gemeinde Klettgau, Landkreis Waldshut
Bearbeitungszeitraum Fertigstellung 2019
Leistungen Landschaftsplan nach HOAI: Bestandsaufnahme, Untersuchung und Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft, Beurteilung der potenziellen Bauflächen, Landschaftsplanerische Empfehlungen für die Entwicklung von Natur und Landschaft, Vorschläge geeigneter Ausgleichsflächen, Abstimmung TÖB, Umweltbericht zum Flächennutzungsplan
Kooperation fsp stadtplanung Fahle Stadtplaner Partnerschaft, Freiburg

Die Gemeinde Klettgau liegt im Osten des Landkreises Waldshut an der Grenze zur Schweiz und umfasst die sieben Ortsteile Bühl, Erzingen, Geißlingen, Grießen, Rechberg, Riedern am Sand und Weisweil. Durch die Nähe zur Schweiz erlebt die Gemeinde verschiedenartige Entwicklungsimpulse, z.B. durch die Anbindung an das S-Bahn- und Regionalbahn-Netz Richtung Winterthur und Zürich.

Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird ein Landschaftsplan erstellt, der gleichzeitig Grundlage für den Umweltbericht ist.

In der Klettgaurinne floss in vergangenen Zeiten der Rhein, der das Gelände formte und die Aue mit einem Schotterkörper anfüllte. Die für die Landwirtschaft hochwertigsten Böden liegen über den ergiebigen Grundwasservorkommen in der Klettgaurinne. Die hohe Empfindlichkeit des Grundwasserkörpers führt nicht nur mit der Landwirtschaft zu Konflikten, sondern auch mit anderen Flächennutzungen. Das Hochwasserrisiko schränkt die bauliche Entwicklung entlang der Bäche zusätzlich ein.

Die Gemeinde verfügt über eine vielfältige Arten- und Biotopausstattung. Nicht nur die reich strukturierten Hänge seitlich der intensiv genutzten Klettgaurinne, sondern auch die Bäche und weitere Strukturen in der überwiegend ausgeräumten Ebene bieten noch Lebensraum für geschützte Arten.

Das vorhandene Landschaftspotenzial und die vielfältigen Nutzungskonflikte sind zu betrachten, um eine natur- und landschaftsverträgliche Entwicklung zu ermöglichen.